Rechtswesen

Hans Wallisch Haus
Internat Osternberg

Osternbergerstr. 57
A 5270 Braunau am Inn

Tel.: 0043 (0)7722 63136
Fax: 0043 (0)7722 6313614

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Rechtsinformationen

Der O.Ö. Heimbauverein - Betreiber des Hans Wallisch Hauses - hält sich beim Umgang mit Kundeninformationen strikt an die Regeln des Datenschutzes.
Wir behandeln die Informationen, die Sie uns, den MitarbeiterInnen des Hans Wallisch Haus - Internat Osternberg zur Verfügung stellen, streng vertraulich.
Kundeninformationen gibt der O.Ö. Heimbauverein nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden an Dritte weiter.

Auszug aus den Vertragsbedingungen:
Haftung:
Für Schäden innerhalb des Zimmers haften aufgrund des Benützungsvertrages die Bewohner dieses Zimmers. Bei Schäden, die in den Gemeinschaftsräumen entstehen, haften der Verursacher. Sollte dieser nicht ausfindig gemacht werden, müssen Kosten der Wiederinstandsetzung dem Benützungsentgelt aller InternatsbewohnerInnen angerechnet werden.
Für eingebrachte Sachen der InternatsbewohnerInnen haftet der HBV nicht. Dies deshalb, weil eine regelmäßige Überwachung des Zuganges in das Internat nicht erfolgt.
Weiters wird vom HBV keinerlei Haftung im Zusammenhang mit den im Freizeitbereich zur Verfügung stehenden Geräten übernommen. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen im Zuge sonstiger körperlicher, sportlicher Aktivitäten.
Reparaturen:
Der Internatsbewohner hat das Recht, den Raum, in dem sich der Internatsplatz befindet, jederzeit verschlossen zu halten. Der Zutritt ist dem vom Heimträger bevollmächtigten Personen für Reinigungs- und Reparaturarbeiten, sowie deren Planung und Vorbereitung, und den pädagogischen Personal zu gewähren.
Benützungsentgelt:
Das Benützungsentgelt wird für ein Schuljahr vom Heimträger unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Kostendeckung im vorhinein festgelegt.
Der HBV erklärt sich jedoch so lange, als er dazu unter Bedachtnahme auf die Gesamtfinanzierung des Internates und unter Bedachtnahme auf die ihrem zur Verfügung stehenden Mitteln in der Lage ist, bereit, die Kosten für die Einrichtung der Heime (Internate) aus Vereinsmitteln zu tragen, wobei aus dieser Bereitschaft dem HBV ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden kann. Bei Erhaltungskosten werden Generalsanierungen aufgrund gewährter Subventionen vorgenommen und dem/der Bewohner/in angerechnet.
Das vom/von der Bewohner/in zu bezahlende Benützungsentgelt stellt - solange die Gesamtfinanzierung des Internates dies erlaubt - lediglich einen Teil der Selbstkosten des Heimbetriebes dar.
Dieser Betrag ist im vorhinein für den gesamten Turnus zu entrichten. Das vom/von der Bewohner/in zu bezahlende Benützungsentgelt beinhaltet die jeweils gesetzlich vorgesehene Umsatzsteuer.
Jährlich mit Wirkung vom 1. 9. wird das Benützungsentgelt im Ausmaß der Kostensteigerung des letzten Jahres und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kostensteigerung des laufenden Jahres angepasst.
Die vollständigen Vertragsbedingungen finden Sie auf der website des O.Ö. Heimbauvereins

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Sonstige Bestimmungen
Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen in Österreich und müssen entsprechend interpretiert werden, ohne Beachtung der Prinzipien des Kollisionsrechts. Wenn eine Bestimmung dieser Bedingungen gesetzwidrig, nichtig oder nicht durchsetzbar ist, so gilt diese Bestimmung als trennbar von diesen Bedingungen und beeinträchtigt nicht die Gültigkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. Diese Bedingungen sind wirksam solange sie nicht oder bis sie von Hans Wallisch Haus - Internat Osternberg aufgehoben werden. 

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