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Auszug aus den Vertragsbedingungen: Haftung: Für Schäden innerhalb des Zimmers haften aufgrund des Benützungsvertrages die Bewohner dieses Zimmers. Bei Schäden, die in den Gemeinschaftsräumen entstehen, haften der Verursacher. Sollte dieser nicht ausfindig gemacht werden, müssen Kosten der Wiederinstandsetzung dem Benützungsentgelt aller InternatsbewohnerInnen angerechnet werden. Für eingebrachte Sachen der InternatsbewohnerInnen haftet der HBV nicht. Dies deshalb, weil eine regelmäßige Überwachung des Zuganges in das Internat nicht erfolgt. Weiters wird vom HBV keinerlei Haftung im Zusammenhang mit den im Freizeitbereich zur Verfügung stehenden Geräten übernommen. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen im Zuge sonstiger körperlicher, sportlicher Aktivitäten. Reparaturen: Der Internatsbewohner hat das Recht, den Raum, in dem sich der Internatsplatz befindet, jederzeit verschlossen zu halten. Der Zutritt ist dem vom Heimträger bevollmächtigten Personen für Reinigungs- und Reparaturarbeiten, sowie deren Planung und Vorbereitung, und den pädagogischen Personal zu gewähren. Benützungsentgelt: Das Benützungsentgelt wird für ein Schuljahr vom Heimträger unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Kostendeckung im vorhinein festgelegt. Der HBV erklärt sich jedoch so lange, als er dazu unter Bedachtnahme auf die Gesamtfinanzierung des Internates und unter Bedachtnahme auf die ihrem zur Verfügung stehenden Mitteln in der Lage ist, bereit, die Kosten für die Einrichtung der Heime (Internate) aus Vereinsmitteln zu tragen, wobei aus dieser Bereitschaft dem HBV ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden kann. Bei Erhaltungskosten werden Generalsanierungen aufgrund gewährter Subventionen vorgenommen und dem/der Bewohner/in angerechnet. Das vom/von der Bewohner/in zu bezahlende Benützungsentgelt stellt - solange die Gesamtfinanzierung des Internates dies erlaubt - lediglich einen Teil der Selbstkosten des Heimbetriebes dar. Dieser Betrag ist im vorhinein für den gesamten Turnus zu entrichten. Das vom/von der Bewohner/in zu bezahlende Benützungsentgelt beinhaltet die jeweils gesetzlich vorgesehene Umsatzsteuer. Jährlich mit Wirkung vom 1. 9. wird das Benützungsentgelt im Ausmaß der Kostensteigerung des letzten Jahres und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kostensteigerung des laufenden Jahres angepasst. Die vollständigen Vertragsbedingungen finden Sie auf der website des O.Ö. Heimbauvereins
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